Sommerurlaub zum Spezialtarif

Vorteilskarte Z-Ticket

Den Bergsommer auf der Tiroler Seite der Zugspitze in vollen Zügen genießen. Klingt herrlich – und ist mit dem Z-Ticket erfreulich günstig! Gerade Familien profitieren von den vielen Inklusivleistungen und Vergünstigungen, welche die Aktivkarte mit sich bringt. Sommerrodelbahn, Schwimmbad oder doch lieber Sport- und Freizeitpark? Auch die Benutzung der Sommerbahnen in der Tiroler Zugspitz Arena ist inkludiert. Das Highlight ist dabei aber ganz klar die Fahrt auf die Zugspitze, oder was meinen Sie? 

Gültigkeitszeitraum: von 09.05.2024 bis 03.11.2024

Wichtig: Das Z-Ticket kann für drei bis 13 aufeinanderfolgende Tage erworben werden. Es gibt auch die "4 in 6" Variante - 4 Tage innerhalb von 6 Tagen frei wählbar. Und wer mindestens sieben Nächte in der Urlaubsregion bleibt, bekommt die Vorteilskarte in der Nebensaison zum Spezialtarif. Doch dazu später mehr … 

Z-Ticket (PDF)

Die Vorteile des Z-Tickets

Folgende Leistungen können innerhalb von drei bis 13 Tagen ab Erhalt des Z-Tickets kostenfrei in Anspruch genommen werden:

Sommerbahnen

Funsport & weitere Aktivitäten

Tiroler Zugspitzbahn

1 x

Sommerrodelbahn Biberwier

tgl. 1 x

Ehrwalder Almbahn

tgl. 1 x

Tennishalle Ehrwald

1 Std. (bei. 2 Z-Tickets)

Grubigsteinbahn Lermoos

tgl. jede Sektion 1 x

Minigolf/Tennis Bichlbach

1 Runde/Stunde tgl.

Marienbergbahn Biberwier

tgl. jede Sektion 1 x

Kletterhalle Ehrwald

1 Eintritt (exkl. Ausrüstung)

Sonnalmbahn Berwang

1 x an jedem Betriebstag

Betriebstage:
Hauptsaison: 8. Juli – 15. September 2024:
MI, DO, FR, SA & SO
Nachsaison: 16. September – 13. Oktober 2024:
DO, FR, SA & SO

Flying Fox Bichlbach

1 x

Almkopfbahn Bichlbach

1 x an jedem Betriebstag

Betriebstage:
Hauptsaison: 8. Juli – 15. September 2024:
MI, DO, FR, SA & SO
Nachsaison: 16. September – 13. Oktober 2024:
DO, FR, SA & SO

Schiff & Baden

Schifffahrt Heiterwanger- & Plansee

1 x

Panoramabad Lermoos

täglich

Sport & Freizeitpark Bichlbach

täglich

Bärenbad Berwang

täglich

Und das Sparen geht weiter!

 Bei folgenden Partnern erhalten alle Z-Ticket-Besitzer 20 Prozent Ermäßigung auf den Normalpreis, für die angegebenen Leistungen:

Bogenparcours Ehrwald (Eintritt)
Tennisclub Ehrwald (Tennisplatzmiete)
Tennisclub Lermoos (Tennisplatzmiete)
Kinderrafting Bichlbach (Eintritt)
SUP-Station Heiterwang (Verleih, Touren, Kurse)
Golfschule Ortner (Privatunterricht 55 Min.)
Kletterwald Bichlbach (Eintritt 3 Std.)
Burgenwelt Ehrenberg Reutte (Eintritt Museum & Ausstellung)

Preise für das Z-Ticket

Wer in der Hauptsaison auf der Tiroler Seite der Zugspitze Urlaub macht, kauft das Z-Ticket zum Normaltarif (= NT).
In der Nebensaison (09.05. bis 07.07.2024 und 31.08. bis 03.11.2024) gibt es die Vorteilskarte (ab sechs Tagen) zum vergünstigten Sondertarif (= ST). Voraussetzung für die Vergünstigung: Es werden mindestens sieben Nächte in der Region gebucht. 
Tage Erwachsene Jugend (16–18 Jahre) Kinder (6–15 Jahre)

 

NT*

ST*

NT*

ST*

NT*

ST*

3 85,00   68,00   42,50  
4 97,00   77,50   48,50  
4in6** 107,00   85,50   53,50  
5 107,00   85,50   53,50  
6 116,00 91,00 93,00 68,00 58,00 33,00
7 126,00 101,00 101,00 76,00 63,00 38,00
8 134,00 109,00 107,00 82,00 67,00 42,00
9 143,00 118,00 114,50 89,50 71,50 46,50
10 152,00 127,00 121,50 96,50 76,00 51,00
11 161,00 136,00 129,00 104,00 80,50 55,50
12 168,00 143,00 134,50 109,50 84,00 59,00
13 179,00 154,00 143,00 118,00 89,50 64,50

*NT = Normaltarif I ST = Sondertarif Nebensaison

**4 Tage innerhalb von 6 Tagen frei wählbar

Alle Verkaufsstellen im Überblick

Wo ist das Z-Ticket erhältlich?

Sie möchten ein Z-Ticket kaufen? Die Aktivkarte für einen Sommer voller Vorteile ist bei den Bergbahnen sowie in einigen Hotels in der Tiroler Zugspitz Arena erhältlich.

Nicht vergessen: Für das vergünstigte Z-Ticket ist die Gästekarte vorzulegen.

Tiroler Zugspitzbahn
Ehrwalder Almbahn
Lermoos Grubigsteinbahnen
Biberwier Marienbergbahnen
Almkopfbahn Bichlbach
Berwanger Sonnalmbahn
TVB Büro Ehrwald
TVB Büro Lermoos
TVB Büro Berwang
Poststelle Lermoos

Allgemeine Richtlinien

Altersabgrenzungen: Personen ab 19 Jahren gelten als Erwachsene. • Personen von 16 bis 18 Jahren gelten als Jugendliche. • Personen von 6 bis 15 Jahren gelten als Kinder. • Für Kinder bis einschl. 5 Jahre gibt es kein Z-Ticket, jedoch ist es jedem Partner selbst überlassen, ein Entgelt für seine Dienste zu verlangen. 

Allgemeine Bestimmungen: Das Z-Ticket ist persönlich. • Die Karte ist nicht übertragbar, auch nicht innerhalb der Familie. • Für die Benutzung der Einrichtungen des Z-Tickets hat der Nutzer das Z-Ticket mit sich zu führen und auf Verlangen jederzeit vorzuweisen, in Verbindung mit einem Lichtbildausweis. • Für den Erwerb des Z-Tickets gelten die für die jeweilige Saison festgelegten Tarife. • Der nachträgliche Umtausch in ein anderes Produkt – auch nicht in ein Z-Ticket mit anderer Gültigkeitsdauer – und die Übertragung auf andere Personen sowie die Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich. • Kein Rückvergütungsanspruch bei Schlechtwetter, Krankheit, vorzeitiger Abreise, Ausfall oder Nichtbetrieb von Anlagen. • Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der diese Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.

Benützungsbestimmungen: Mit dem Z-Ticket ist der Nutzer berechtigt, die Einrichtungen der Mitgliedsbetriebe während der Betriebs- und Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen (davon ausgenommen sind Sonderfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten). Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden vom jeweiligen Mitgliedsbetrieb festgelegt. Bei betriebsbedingten Sperren einzelner Mitgliedsbetriebe (teilweisen oder auch gänzlichen) – aus welchem Grund auch immer – besteht kein – auch kein aliquoter – Rückerstattungsanspruch. Die Nutzung mehrerer Attraktionen an einem Tag ist möglich. • Verlust: Bei Verlust eines Z-Tickets kann nur dann eine neue Karte (gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00) ausgestellt werden, wenn die Kartennummer des gekauften Z-Tickets vorgewiesen werden kann (Kaufbeleg). Dies ist nur an den Seilbahnkassen möglich. Ohne Kartennummer ist kein Ersatz möglich. • Vergessen: Vergisst ein Nutzer das Z-Ticket, so hat er den Normaltarif des jeweiligen Mitgliedbetriebs zu bezahlen. • Missbrauch: Jede missbräuchliche Verwendung des Z-Tickets durch den Nutzer hat den sofortigen Entzug des Z-Tickets zur Folge. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle einer Weitergabe des Z-Tickets an Dritte, des Erwerbs auf Basis von unrichtigen Angaben über das Alter des Erwerbers etc. oder wenn diese durch die Vorlage falscher Bestätigungen erschlichen wurde, vor.

Defekter Datenträger: Wird ein Z-Ticket-Datenträger am Leser nicht akzeptiert, obwohl die Karte laut Aufdruck gültig ist, können die Seilbahnpartner eine Karte >neu< ausstellen.

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