Vorteilskarte Z-Ticket
Den Bergsommer auf der Tiroler Seite der Zugspitze in vollen Zügen genießen. Klingt herrlich – und ist mit dem Z-Ticket erfreulich günstig! Gerade Familien profitieren von den vielen Inklusivleistungen und Vergünstigungen, welche die Aktivkarte mit sich bringt. Sommerrodelbahn, Schwimmbad und sogar die Benutzung der Sommerbahnen in der Tiroler Zugspitz Arena ist inkludiert. Das Highlight ist dabei aber ganz klar die Fahrt auf die Zugspitze, oder was meinen Sie?
Gültigkeitszeitraum: 17. Mai bis 09. November 2025
Bei Kauf eines Z-Tickets akzeptiert der Nutzer die folgenden Richtlinien:
Altersabgrenzungen:
Personen ab 19 Jahren gelten als Erwachsene • Personen von 16 – 18 Jahren gelten als Jugendliche • Personen von 6 – 15 Jahren gelten als Kinder • Für Kinder bis einschließlich 5 Jahren gibt es kein Z-Ticket, jedoch ist es jedem Partner selbst überlassen ein Entgelt für seine Dienste zu verlangen.
Allgemeine Bestimmungen:
Das Z-Ticket ist nicht übertragbar • Für die Benutzung der Einrichtungen des Z-Tickets hat der Nutzer das Z-Ticket mit sich zu führen und auf Verlangen jederzeit vorzuweisen • Für den Erwerb des Z-Tickets gelten die für die jeweilige Saison festgelegten Tarife • Der nachträgliche Umtausch in ein anderes Produkt sowie die Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich • Kein Rückvergütungsanspruch bei Schlechtwetter, Krankheit, vorzeitiger Abreise, Ausfall oder Nichtbetrieb von Anlagen • Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der diese Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
Benutzungsbestimmungen:
Mit dem Z-Ticket ist der Nutzer berechtigt, die Einrichtungen der Mitgliedsbetriebe während der Betriebs- und Öffnungszeiten in Anspruch zu nehmen. Die Betriebs- und Öffnungszeiten werden vom jeweiligen Mitgliedsbetrieb festgelegt. Bei betriebsbedingten Sperren einzelner Mitgliedsbetriebe (teilweisen oder auch gänzlichen) – aus welchem Grund auch immer – besteht kein – auch kein aliquoter – Rückerstattungsanspruch. • Das Z-Ticket gilt für die im Prospekt beschriebenen Leistungen. Allfällige Zusatzleistungen (wie z.B. Fahrradtransport, o.ä.) sind separat zu entrichten. Verlust: Bei Verlust eines Z-Tickets kann nur dann eine neue Karte (gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00) ausgestellt werden, wenn die Kartennummer des gekauften Z-Tickets vorgewiesen werden kann (Kaufbeleg). Dies ist nur an den Seilbahnkassen möglich. Ohne Kartennummer ist kein Ersatz möglich. Vergessen: Vergisst ein Nutzer das Z-Ticket, so hat er den Normaltarif des jeweiligen Mitgliederbetriebs zu bezahlen Missbrauch: Jede missbräuchliche Verwendung des Z-Tickets durch den Nutzer hat den sofortigen Entzug des Z-Tickets zur Folge. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle einer Weitergabe des Z-Tickets an Dritte, des Erwerbs durch unrichtige Angaben über Alter etc. oder wenn diese durch die Vorlage falscher Bestätigungen erschlichen wurde, vor.
Defekter Datenträger: Wird ein Z-Ticket Datenträger am Leser nicht akzeptiert, obwohl die Karte laut Aufdruck gültig ist, können die Seilbahnpartner eine Karte neu ausstellen.