Datenschutzerklärung zum Aktivpass & arena365 membercard
Diese Information beschreibt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Tourismusverband Tiroler Zugspitz Arena im Zusammenhang mit Ausgabe, Freischaltung, Nutzung, Kontrolle, Abrechnung und Verwaltung des AktivPass. Eigenständige Verarbeitungen teilnehmender Beherbergungsbetriebe und Leistungserbringer unterliegen deren eigenen Datenschutzinformationen.
1. Verantwortlicher und Datenschutzkontakt
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Verantwortlicher |
Tiroler Zugspitz Arena Schmiede 15 A-6632 Ehrwald +43 5673 20 000 info@zugspitzarena.com |
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Externer Datenschutzbeauftragter |
Dipl.-Ing. (FH) Anton Greil, M.Sc. IT-Ziviltechniker anton.greil@compliant-it.eu |
2. Kategorien und Herkunft der Daten
Je nach Nutzergruppe und Vorgang verarbeiten wir folgende Kategorien personenbezogener Daten:
- Identifikations- und Kontaktdaten insbesondere Name, Nutzerkennung, gegebenenfalls Ge-burtsdatum oder Altersgruppe, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Aufenthalts- und Berechtigungsdaten insbesondere Beherbergungsbetrieb, An- und Abrei-setag, Nutzergruppe und Teilnahmevoraussetzungen
- Karten- und Freischaltungsdaten insbesondere Karten- oder AktivPass-ID, Produkt, Tarif, Leistungsumfang, Status und Gültigkeitszeitraum
- Nutzungs- und Scandaten insbesondere Karten- oder Tokenkennung, Scanzeitpunkt, Leis-tungserbringer oder Leistungsort, Leistung, Berechtigungsstatus und Scanergebnis
- Vertrags-, Zahlungs- und Abrechnungsdaten insbesondere Produkt, Preis, Zahlungsart, Transaktionsreferenz, Zahlungsstatus, Rechnung und Rückerstattung
- Support-, Beschwerde-, Sperr- und Missbrauchsdaten insbesondere Anfrage, Korrespon-denz, Fehler- oder Verlustmeldung, relevante Prüfdaten, Sperrgrund und Bearbeitungsergebnis
- Technische Protokolldaten soweit für Betrieb, Fehlerbehebung und Sicherheit erforderlich
Die Daten erhalten wir direkt von Ihnen oder Ihrer Vertretung, von Ihrem teilnehmenden Beherbergungsbetrieb, vom jeweiligen Leistungserbringer beziehungsweise aus dem Scan- und AktivPass-System sowie – bei Direktkauf oder Rückerstattung – von Zahlungsdienstleistern oder Banken. Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen werden für den AktivPass in der Regel nicht erhoben.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen
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Zweck der Verarbeitung |
Rechtsgrundlage |
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Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen; Ausgabe, Freischaltung, Gültigkeitsverwaltung, Ersatz und Sperre des Aktiv-Pass |
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsverhältnis mit der betroffenen Person |
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Validierung beim Leistungserbringer; Leistungsnachweis; technische Abwicklung; Abrechnung und Verrechnung; Klärung fehlerhafter Scans |
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsverhältnis mit der betroffenen Person |
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Direktverkauf, Zahlung, Rechnungsstellung, Rückerstattung sowie Erfüllung von Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten |
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; für gesetzliche Pflichten Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit den anwendbaren österreichischen Abgaben-, Rechnungslegungs- und Aufbewahrungsvorschriften, insbesondere § 132 BAO |
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Support, Verlust oder Defekt, Beschwerden und Reklamationen, Missbrauchsprüfung, Sperre sowie Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen |
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO oder Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO |
4. Empfänger und Drittlandübermittlungen
Personenbezogene Daten erhalten – soweit erforderlich – folgende Empfängerkategorien:
- berechtigte interne Stellen des TVB Tiroler Zugspitz Arena
- teilnehmende Beherbergungsbetriebe und der jeweils betroffene Leistungserbringer
- Auftragsverarbeiter für AktivPass-, Karten-, Scan-, Hosting-, Support-, Kommunikations- und Zahlungsdienste
- Banken, Steuerberatung, Abschlussprüfung und Rechtsberatung
- Behörden, Gerichte oder sonstige Stellen, wenn eine gesetzliche Verpflichtung oder ein konkreter Rechtsfall dies erfordert
Drittlandübermittlungen: Eine Übermittlung an Empfänger außerhalb der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums ist nicht vorgesehen.
5. Speicherdauer
werden bis zum Ende der AktivPass-Gültigkeit und bis zur Erledigung der erforderlichen Abrechnung, Berichtigung, Reklamation oder Missbrauchsprüfung gespeichert. Danach werden sie gelöscht oder anonymisiert, sofern keine längere gesetzliche Pflicht oder ein konkreter Rechtsfall entgegensteht.
- Aktive Pass- und Berechtigungsdaten: für die Dauer der Gültigkeit und erforderlichen operativen Abwicklung
- Nach Ablauf: erforderliche Vertrags- und Nachweisdaten als Arbeitswert bis zu 3 Jahre zur Abwehr von Ansprüchen, sofern keine kürzere Frist ausreicht oder längere gesetzliche/verfahrenstechnische Erfordernisse bestehen
- Steuer- und buchungsrelevante Unterlagen: 7 Jahre ab Ende des maßgeblichen Kalenderjahres; länger, soweit für anhängige Verfahren erforderlich
- Ausweiskopien: keine Aufbewahrung vorgesehen; Kurzzeitig vorgelegte Nachweise werden nach Prüfung zurückzugeben; gespeichert wird das erforderliche Prüfergebnis
- Backups: Löschung nach dokumentiertem Backup-Zyklus
werden so lange personenbezogen gespeichert, wie sie für Berechtigungsprüfung, Abrechnung, Fehlerklärung, Reklamation oder einen konkreten Missbrauchsfall erforderlich sind. Anschließend werden diese gelöscht oder anonymisiert.
- Online-Validierungsantwort: für die Transaktion bzw. kurzfristige Fehlerbehandlung
- Identifizierbare Roh-Scanprotokolle: Arbeitswert bis zum Ende der Passgültigkeit zuzüglich 90 Tage; bei Jahreskarten alternativ maximal 12 Monate nach Ablauf
- Einzelfalldaten zu offenen Reklamationen oder Missbrauch
- Abrechnungsrelevante Auszüge/Belege: 7 Jahre, soweit Bestandteil steuer- oder buchungsrechtlicher Unterlagen
- Anonymisierte/aggregierte Statistiken: ohne Personenbezug zeitlich unbeschränkt
werden bis zum Abschluss des Vorgangs und danach für die Dauer der Aufbewahrungs- oder Verjährungsfristen gespeichert.
- Nicht bestätigte automatisierte Hinweise/Fehlalarme: nach Abschluss grundsätzlich 30 Tagen
- Bestätigte Missbrauchs- und Sperrfälle: bis zum Ende der Sperre bzw. Passgültigkeit und anschließend grundsätzlich bis zu 3 Jahre, soweit für Rechtsansprüche erforderlich
- Gerichts-/Behördenverfahren: bis zum rechtskräftigen Abschluss und Ablauf einschlägiger Aufbewahrungs-/Verjährungsfristen
Buchungs- und Abrechnungsunterlagen werden grundsätzlich sieben Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres aufbewahrt, auf welches sie sich beziehen. Bei anhängigen Abgabenverfahren entsprechend länger.
6. Bereitstellung der Daten und automatisierte Prüfung
Die für Ausgabe, Freischaltung, Berechtigungsprüfung und Nutzung gekennzeichneten Pflichtangaben sind für den AktivPass erforderlich. Bei einem Direktkauf sind zusätzlich die für Vertrag, Zahlung und Rechnung erforderlichen Angaben bereitzustellen. Ohne diese Daten kann der AktivPass nicht oder nicht vollständig ausgegeben, freigeschaltet, genutzt, ersetzt oder gekauft werden.
Beim Scan prüft das System automatisiert, ob der AktivPass gültig und für die betreffende Leistung freigeschaltet ist. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinn des Art. 22 DSGVO findet nicht statt. Eine längerfristige Sperre oder ein Ausschluss wegen Missbrauchs wird von einer zuständigen Person überprüft.
7. Ihre Rechte
Gemäß gesetzlicher Vorgaben haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und – soweit die Verarbeitung auf einem Vertrag beruht und automatisiert erfolgt – Datenübertragbarkeit.
Soweit die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO beruht, können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch einlegen. Der TVB Tiroler Zugspitz Arena verarbeitet die Daten dann nicht mehr, es sei denn, zwingende schutzwürdige Gründe oder Rechtsansprüche erfordern die weitere Verarbeitung.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich an den TVB Tiroler Zugspitz Arena oder an unseren Datenschutzbeauftragten. (Kontaktdaten: siehe oben)
Darüber hinaus haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien. Die Behörde ist per E-Mail an dsb@dsb.gv.at zu erreichen.