Top-Snow-Card Rückvergütungsbedingungen

Bei schweren Skiunfällen oder längerer Krankheit erfolgt eine Teilrückvergütung nur dann, wenn der Skipass unverzüglich mit einem Attest eines ortsansässigen Arztes hinterlegt wird. Schlechtwetter, Lawinengefahr, vorzeitige Abreise, witterungs- oder störungsbedingte Betriebseinstellungen, Sperrungen von Skiabfahrten oder sonstige, vom Seilbahnunternehmen nicht fahrlässig verschuldete Betriebs- oder teilweise Betriebseinstellungen etc. ergeben keinen Anspruch auf Rückvergütung. Ein nachträglicher Umtausch gegen einen anderen Skipass, die Übertragung auf andere Personen, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich. Verlorene Skipässe können nicht ersetzt werden.

Jahreskarten: Die Seilbahnunternehmen der Top-Snow-Card stellen unter Ausschluss von höherer Gewalt eine Nutzung von zumindest 160 Tagen im angegebenen Zeitraum der Gültigkeit des Tickets sicher. Dies bedeutet, dass der Gast innerhalb des Gültigkeitszeitraumes von 365 Tagen, an zumindest  160 Tagen das erworbene Ticket in zumindest einem der Mitgliedsbetriebe der Top-Snow-Card auch tatsächlich nutzen kann. Darüber hinaus kann der Kunde die Nutzung im angegebenen Zeitraum nach seinen individuellen Möglichkeiten ausweiten.

Saisonkarten: Die Seilbahnunternehmen der Top-Snow-Card stellen unter Ausschluss von höherer Gewalt eine Nutzung von zumindest  56 Tagen im angegebenen Zeitraum der Gültigkeit des Tickets sicher. Dies bedeutet, dass der Gast innerhalb des Gültigkeitszeitraumes (Beginn bis Ende der Wintersaison laut den jeweiligen veröffentlichten Saisonzeiten) an zumindest  56 Tagen das erworbene Ticket in zumindest einem der Mitgliedsbetriebe der Top-Snow-Card auch tatsächlich nutzen kann. Darüber hinaus kann der Kunde die Nutzung im angegebenen Zeitraum nach seinen individuellen Möglichkeiten ausweiten.

Snow Card Tirol

Die Snow Card Tirol ist ihre Eintrittskarte zu über 90 Skigebieten in Tirol. Sämtliche Benützungsbestimmungen und Regelungen betreffend Rückvergütungsanspruch finden Sie unter:

https://www.snowcard.tirol.at/allgemein/SCT%20AGBs%202020-21_20201023_V3.pdf.