Aktuelles rund um Corona

ALLE INFOS FÜR IHREN URLAUB

 
Alle wichtigen Infos finden Sie bitte untenstehend. Diese Info dient als Übersicht ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Behörden über die jeweils aktuelle Lage.

Allgemeine Corona-Maßnahmen

Die Corona-Maßnahmen in Österreich wurden weitestgehend aufgehoben. Es erfolgen vor Ort keine Kontrollen des Impf-, Test- oder Genesenenstatus mehr. Bei der Einreise nach Österreich erfolgt ebenfalls keine 3G-Kontrolle mehr. Eine FFP2-Maske muss nur noch in höchst vulnerablen Bereichen (z.B. in Krankenhäusern, bei Ärzten oder in Alten- und Pflegeheimen) getragen werden.

Einreise nach Österreich

Hilfreiche Infos

Diese Info dient als Übersicht ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Amt.

  • In Österreich fallen erfreulicherweise ab 16. Mai 2022 alle wegen der Corona-Pandemie verhängten Einreisebeschränkungen. Ab sofort ist bei der Einreise kein 3G-Nachweis mehr erforderlich. Urlauber, Reiserückkehrer und andere Besucher aus aller Welt können damit erstmals seit Beginn der Pandemie wieder auflagenfrei einreisen.
 

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links:

Aktuelle Reisebeschränkungen: 
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/reisen_und_ferien/Reisebeschr%C3%A4nkungen-durch-das-Coronavirus.html

Aktuelle Reisewarnungen: 
https://www.austriatourism.com/oew-global/reisewarnungen/

Rückreise nach Deutschland

Hilfreiche Infos

Diese Info dient als Übersicht ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Amt.

Ab 03. März 2022 ...

... ist Österreich kein Hochrisikogebiet für Deutschland mehr. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland gilt ab 01. Juni 2022 auch keine 3G-Regel. Es muss auch keine digitale Einreiseanmeldung mehr durchgeführt werden.

Bitte informieren Sie sich dennoch immer vor Ihrer Reise über den aktuellen Status (Robert Koch Instituts oder Bundesministerium für Gesundheit). 

Contact Tracing App

MyVisitPass - gemeinsam sicher

Zusammen mit den 3 anderen Tourismusverbänden des Bezirks, der Wirtschaftskammer und Feratel wurde MyVisitPass ins Leben gerufen: die bezirksweit einheitliche und kostenlose Lösung zur Kontaktnachverfolgung und Gästeregistrierung. 

Per QR-Code können Sie bequem in Restaurants oder Bars einchecken und ersparen sich das Ausfüllen vor Ort. Ihre Kontaktdaten müssen Sie nur 1 x eingeben. 

Ihre Daten werden verschlüsselt und für den Betrieb anonym gespeichert (unter Vorlage der DSGVO) und nach 28 Tagen wieder gelöscht.  Eine Übermittlung der Daten erfolgt ausschließlich nach Aufforderung zur Auskunftserteilung an die zuständige Gesundheitsbehörde.

Wie Sie einfach und bequem in Restaurants und Bars per App einchecken können, sowie weitere Infos finden Sie unter: https://pass.allesausserfern.at/

Hotellerie

Maßnahmen (von der Regierung verordnet): 

  • Verpflichtende Erhebung von Kontaktdaten
Informationen zum Reiserücktritt

#einfachsicher Urlaub buchen

wann kann storniert werden?

Allgemein gelten immer die Stornobedingungen Ihrer gebuchten Unterkunft! In bestimmten Fällen kann Ihr Urlaub kostenlos storniert werden: 

  • Das gebuchte Hotel befindet sich in einer Gemeinde der Tiroler Zugspitz Arena, die behördlich abgeriegelt worden ist (während des Reisezeitraums).
  • Das Gastland hat einen Lockdown verhängt und eine Ausreise ist nicht möglich.
  • Das gebuchte Hotel wurde behördlich geschlossen (während des Reisezeitraums). 
  • Die Grenze nach oder von Österreich (oder einem angrenzenden Nachbarland) ist geschlossen und die Einreise zu Urlaubszwecken nicht erlaubt. 

Viele unserer Beherbergungsbetriebe haben Ihre Stornobedingungen in Zeiten von Corona gelockert. Detaillierte Informationen finden Sie bei Ihrem Gastgeber. 

Damit Sie sich sorglos auf Ihren Urlaub freuen können, empfehlen wir Ihnen die Buchung eines Stornoschutzes bei der Europäischen Reiseversicherung. Diese bieten wir bei jeder Online Buchung auf unserer Seite optional an. 

Das ist versichert: 

  • Erkrankung des Gastes an COVID-19 
  • Erkrankung eines nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden Person an COVID-19 wobei die Anwesenheit des Gastes zu Hause dringend notwendig ist 
  • Fieber und Verdacht auf Covid, auch wenn das Testergebnis später negativ ist 
  • Ein positives Testergebnis ohne Symptome 
  • Ein naher Angehöriger im gemeinsamen Haushalt ist erkrankt und der Gast muss in Quarantäne

 

Das ist nicht versichert:

  • Wenn der Gast als Risikoperson eingestuft ist und daher aus Angst vor Ansteckung nicht reisen möchte
  • Wegen einer behördlich vorsorglich verhängten Quarantäne bei Rückkehr ins Heimatland
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer durch die Pandemie ausgelösten Kündigung
  • Grenzsperren, behördlich verhängte Hotelschließungen, Lockdown durch die Regierung (--> Wegfall der Beherbergungsvertragsgrundlage = es dürfen keine Stornokosten seitens des Vermieters verrechnet werden. Sie haben das Recht auf eine kostenlose Stornierung.)

Gastronomie

  • Keine allgemeine Sperrstunde
  • Öffnung der Nachtgastronomie

Freizeit & Sport

  • Keine Personenobergrenzen

Handel & Dienstleistungen

  • Keine FFP2-Maskenpflicht

Immer zu beachten:

Regeln, die immer beachtet werden sollten: 

  • Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten
  • Hände mehrmals täglich mindestens 30 Sekunden waschen
  • Niesen oder Husten in die Armbeuge oder ein Taschentuch

Wenn ich mich krank fühle ...

  • Bleibe ich Zuhause/ in meiner Unterkunft
  • Informiere ich den Gastgeber/die Gastgeberin meiner Unterkunft
  • Rufe ich die österreichische Gesundheits-Hotline 1450 an
  • Gehe ich nicht ohne Voranmeldung in ein Krankenhaus oder zum Arzt/zur Ärztin

*Wo muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden: 

FFP2-Masken-Pflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (zB. Krankenhaus).

  • Somit gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
  • Auch bei der Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie Seil- und Zahnradbahnen besteht – anders als bei den Massenbeförderungsmitteln – keine FFP2-Masken-Pflicht.

Aktuelle Situation & Maßnahmen:

Diese Seite wird laufend aktualisiert. Trotz größtmöglicher Sorgfalt sind alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf den behördlichen Informationskanälen (gesetzliche Verordnungen Österreich) sowie beim zuständigen Ministerium Ihres Heimatlandes.

Die Österreichische Bundesregierung hat Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gesetzt. Die Verordnung der Bundesregierung, beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Abstand: kein Mindestabstand.
  • FFP2-Masken-Pflicht nur mehr in höchst vulnerablen Bereichen (zB. Krankenhaus).
    • Somit gilt keine generelle FFP2-Masken-Pflicht in Innenräumen, sondern nur noch eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
      • Auch bei der Benützung von Reisebussen und Ausflugsschiffen sowie Seil- und Zahnradbahnen besteht – anders als bei den Massenbeförderungsmitteln – keine FFP2-Masken-Pflicht.
  • Keine allgemeine Sperrstunde

HIER geht es zur Übersicht der aktuellen Maßnahmen. 

 

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Die Region um Lermoos und Ehrwald auf der Tiroler Seite der Zugspitze ist ein abwechslungsreiches Paradies für Mountainbiker.

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